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Nr. 60/2020/17

Nr. 60/2020/17 – Öffentliches Baurecht; Beeinträchtigung eines zivilrechtlichen Fusswegrechts durch ein Bauvorhaben; Verweis auf den Zivilrechtsweg – Art. 67 Abs. 1 und Art. 69 Abs. 5 BauG.

Schaffhausen · 2021-08-24 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Die im Baubewilligungsverfahren vorgebrachte Rüge, ein Bauvorhaben beeinträchtige ein zivilrechtliches Fusswegrecht, ist grundsätzlich auf den Zivilweg zu verweisen (E. 3). OGE 60/2020/17 vom 24. August 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht